Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den
einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit der Portus UG
dar.
§ 1 Doppeltätigkeit
Portus UG wird auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig.
§ 2 Nachweise
Nachweise werden freibleibend übermittelt; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. –
verpachtung sind vorbehalten.
Die in den Angeboten von Portus UG enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen
Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen. Portus UG wird im Rahmen seiner
Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst
vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit wird von Röbke Immobilien nicht übernommen.
§ 3 Mitteilung der Vorkenntnis
Sollte dem Auftraggeber eine von Portus UG nachgewiesene Vertragsgelegenheit
bereits bekannt sein, so sollte er dies Portus UG zur Vermeidung möglicher Nachteile
ohne unbegründete Verzögerung mitteilen.
§ 4 Vertraulichkeit
Die von Portus UG übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für
den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger
schriftlicher Genehmigung durch Portus UG zulässig. Für den
Fall, dass aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen diese
Vertraulichkeitsplicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von Portus UG zustande
kommt, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst
geschlossen hätte.
§ 5 Plichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Portus UG alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für
den Abschluss des Hauptvertrages bedeutend sein könnten.
Bei Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen Eigentümer bzw. Vermieter und
Interessenten ist auf die Tätigkeit von Portus UG Bezug zu nehmen und Portus UG der
Inhalt der Verhandlungen, soweit dem kein gewichtiger Grund entgegensteht,
mitzuteilen. Der Auftraggeber hat Portus UG unverzüglich mitzuteilen und zu belegen,
wann und zu welchen Bedingungen über ein von Portus UG nachgewiesenes oder
vermitteltes Objekt oder einen von Portus UG nachgewiesenen oder vermittelten
Interessenten ein Vertrag zustande kommen soll bzw. zustande gekommen ist. Portus
UG hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.
§ 6 Provisionsanspruch / Fälligkeit
Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag
aufgrund einer von Portus UG nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit
zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag
aufgrund einer von Portus UG während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder
vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet
ist.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene
Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht
wesentlich von dem Angebot von Portus UG abweicht. Ferner bleibt der
Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag
aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder aus anderen Gründen rückgängig
gemacht bzw. nicht erfüllt wird, es sei denn, es wird ein im Hauptvertrag vereinbartes
Rücktrittsrecht wahrgenommen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn bei-
spielsweise statt eines Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht (z.B. ein Mietvertrag),
solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von FR Immobilien
abweicht. Die Provision ist zehn Tage nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar.
§ 7 Höhe der Provision
Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Exposé
anders vereinbart, entspricht 6% (3% für den Käufer und 3% für den Verkäufer zuzüglich
gesetzl. MwSt.). Sie errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Portus UG auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer
der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von Portus UG oder deren gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder – der Schaden ist aufgrund
von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder Portus
UG hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder der
Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstanden, welche für die
Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind.
§ 9 Datenschutzhinweise
Portus UG erhebt und verwendet personenbezogene Daten der Auftraggeber
(Eigentümer und Interessenten) gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des
deutschen und europäischen Datenschutzrechts. FR Immobilien erhebt bei der ersten
Kontaktaufnahme von den Auftraggebern den Namen, die Adresse, (soweit vorhanden)
die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Bei einem konkreten Abschlussinteresse
über einen Hauptvertrag werden von den Auftraggebern zusätzlich noch folgende Daten
erhoben: Geburtsdatum, Familienstand und (bei Eheleuten) Güterstand. Die
personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden zur Abwicklung der Maklerverträge
erhoben und verwendet, etwa zur Versendung von Exposés und zur Erbringung
sonstiger Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten.